Staatskanzlei

Platzeck: Sorbische Kultur ist Teil von Brandenburgs Identität

veröffentlicht am 10.07.2009

Als „Beleg für die Unterstützung des kulturellen Lebens der Sorben“ hat Ministerpräsident Matthias Platzeck das zweite Finanzierungsabkommen für die Stiftung für das sorbische Volk bezeichnet. „Mehr Mittel gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise zeigen, dass sich der Bund und die Länder Brandenburg und Sachsen ihrer Verantwortung bewusst sind“, sagte Platzeck heute bei der Unterzeichnung des Finanzierungsabkommens in Berlin. Neben Platzeck signierten auch Kulturstaatsminister Bernd Neumann und Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich das Abkommen. Die Förderung der sorbischen (wendischen) Kultur sei in Brandenburg nicht nur eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, betonte Platzeck. „Die sorbische Kultur ist auch ein wichtiges Stück brandenburgischer Identität.“ Die Stiftung habe in den vergangenen Jahren Beachtliches geleistet. Das zeige sich unter anderem daran, dass in brandenburgischen Schulen die Zahl derjenigen, die die sorbische Sprache erlernen, erheblich zugenommen hat. Platzeck: „Das ist ein erfreuliches Signal. Mit dem Finanzierungsabkommen wurde nun eine verlässliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Stiftung auch in Zukunft ihre Arbeit fortsetzen kann. Ich freue mich auf die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Stiftung.“ Die Stiftung für das sorbische Volk wurde im Oktober 1991 als gemeinsame Einrichtung der Bundesregierung, des Freistaates Sachsen und des Landes Brandenburg zur Förderung der sorbischen (wendischen) Sprache und Kultur ins Leben gerufen. Am 28. August 1998 unterzeichneten die Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen und des Landes Brandenburg den Staatsvertrag zur Gründung der nun rechtlich selbstständigen Stiftung für das sorbische Volk. Gleichzeitig war zwischen dem Bund und den Ländern ein Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung geschlossen worden. Danach übernahm der Bund 50 Prozent des Zuwendungsbedarfs. Die Länder trugen die andere Hälfte, davon entsprechend dem Einwohnerverhältnis Sachsen zwei Drittel und Brandenburg ein Drittel. Das neue Abkommen, das wegen des Auslaufens der alten Vereinbarung notwendig wurde, sieht eine Erhöhung der Mittel um insgesamt 1,2 Millionen auf jährlich über 16,8 Millionen Euro vor. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn das Abkommen nicht von einer der beteiligten Seite gekündigt wird.