Staatskanzlei

Platzeck zur Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums
zum Bombodrom: Das ist ein Freudentag

veröffentlicht am 09.07.2009

Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck hat den heute verkündeten Rückzug der Bundeswehr von ihren Plänen für das so genannte Bombodrom in der Kyritz-Ruppiner Heide begrüßt. Er sprach von einem „Freudentag“ für die Bürger im Norden Brandenburgs. Platzeck erklärte in Potsdam: „Die heutige Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums macht diesen Tag zuallererst zu einem Freudentag für die Menschen der Region. Doch Nordbrandenburger und Südmecklenburger wissen sich einig mit den Parlamenten und Landesregierungen in Potsdam, Schwerin und Berlin. Ich freue mich sehr für sie, die über Jahre und Jahrzehnte auf beeindruckende Weise ihren friedlichen Protest gegen die ungerechte Fortschreibung sowjetischer Besatzung ´ihrer Heide´ durch die Bundeswehr deutlich gemacht haben. Dieser Protest hatte einen langen Atem, er prägte die Ostermärsche über lange Jahre, er war eindrucksvoll durch seinen Einfallsreichtum, besonders aber durch seine Friedfertigkeit. Er war aber vor allem erfolgreich. Und zwar deshalb, weil die Menschen das Recht an ihrer Seite wussten, wie die vielen Urteile der Verwaltungsgerichte immer wieder bewiesen. Die Menschen in der Region können nun aufatmen, sie und die Investoren können nun aber vor allem planen für eine gute Zukunft. Diese Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums ist aber auch ein Signal an die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in ganz Deutschland: Demokratisch gewählte Regierungen halten sich an die Regeln des Rechtsstaats. Das schließt juristische Prüfung ein. Ich zolle Bundesminister Franz Josef Jung Respekt dafür, dass er auf eine erneute Revision verzichtet und die Nerven der Menschen nicht weiter mit Gerichtsverfahren strapaziert. Brandenburg ist bereit, gemeinsam mit der Bundesregierung die künftige Nutzung des in Bundesbesitz befindlichen Areals konstruktiv zu beraten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte in seinem jüngsten Urteil festgestellt, dass die Betriebsgenehmigung für den Bombenabwurfplatz aus dem Jahre 2003 rechtswidrig ist. Bereits das Anhörungsverfahren habe schwere Fehler aufgewiesen. Auch seien naturschutzrechtliche Belange nicht ausreichend ermittelt worden. Lässt das Bundesverteidigungsministerium die Einspruchsfrist verstreichen, wird das Urteil rechtskräftig. Platzeck hatte nach dem Urteil an die Bundesregierung und namentlich an Bundesverteidigungsminister Jung appelliert, die Pläne aufzugeben. Der Druck hatte sich vergangene Woche verstärkt, nachdem auch der Deutsche Bundestag der Bundesregierung nahegelegt hatte, auf das Bombodrom zu verzichten.