Staatskanzlei

25,6 Millionen Euro für moderne Medizintechnik in Brandenburger Krankenhäusern

veröffentlicht am 30.06.2009

Für moderne Medizin- sowie Labortechnik, für die Wiederbeschaffung von Einrichtungsgegenständen und für kleinere Baumaßnahmen wird das Land den Krankenhäusern in diesem Jahr rund 25,6 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das sind 500.000 Euro mehr als im vergangenen Jahr. Das Kabinett stimmte heute einer entsprechenden Verordnung zu, die Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler eingebracht hatte. „In der medizinischen Versorgung der Bevölkerung nehmen die Krankenhäuser einen wichtigen Platz ein“, sagte Ziegler. Sie verwies darauf, dass bei der Verteilung der Pauschalfördermittel an die Krankenhäuser leistungsabhängige Faktoren von Jahr zu Jahr stärker berücksichtigt würden. „Die Leistungsfähigkeit dieser medizinischen Einrichtungen soll sich auch in dieser Förderung widerspiegeln“, so die Ministerin. In den nächsten Tagen werde den Krankenhäusern ein Abschlag von 50 Prozent der Vorjahresförderung zugehen, Ende des Jahres dann die Restsumme für 2009. Die so genannte Pauschalförderung in Höhe von 25,6 Millionen Euro erhalten die im Landeskrankenhausplan aufgenommenen 50 Krankenhäuser mit ihren 61 Standorten. Die Bemessung der pauschalen Fördermittel richtet sich nach der Leistungsstärke der Krankenhäuser, der Versorgungsstufe des Krankenhauses (Schwerpunktversorgung, Regelversorgung, Grundversorgung) und der Zahl der aufgestellten und nach dem Krankenhausplan bedarfsnotwendigen Betten. Die Leistungsstärke wird sowohl von klinikspezifischen Fallzahlen als auch durch den klinikspezifischen Case-Mix-Index bestimmt - hier findet der Schweregrad aller behandelten Fälle Berücksichtigung. Während zum Beispiel im Jahr 2005, dem Beginn der Umstellung der Pauschalförderung, nur 20 Prozent der verteilten Mittel auf leistungsorientierte Parameter ausgerichtet waren - 80 Prozent wurden nach Bettenzahlen bemessen – werden in diesem Jahr bereits 60 Prozent der Fördersumme anhand der tatsächlichen Leistungsstärke der medizinischen Einrichtungen ausgereicht. Der Mittelanteil entsprechend der bedarfsnotwendigen Betten liegt jetzt bei 40 Prozent. Ziegler machte außerdem deutlich, dass kein Krankenhaus weniger als 95 Prozent des Vorjahresbetrages, aber auch keine Einrichtung mehr als 115 Prozent der letztjährigen Fördersumme erhalten solle.