Staatskanzlei

Kabinett beschließt Verordnung zu Wahlrechtsvorschriften

veröffentlicht am 26.05.2009

Das Kabinett hat heute eine Verordnung zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften beschlossen. Die Verordnung ermöglicht unter anderem die Bildung gemeinsamer Wahlvorstände sowie einheitlicher Wahlbezirke und Wahllokale im Falle verbundener Bundestags- und Landtagswahlen, wie Innenminister Jörg Schönbohm sagte. Ferner sind dann auch die Führung verbundener Wählerverzeichnisse und die Zusammenfassung der Wahlbenachrichtigungen und Wahlscheinanträge zulässig. Damit die Verordnung in Kraft treten kann, muss noch das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Landtages hergestellt werden. Die Verordnung war notwendig geworden, nachdem der Landtag in seiner Mai-Sitzung eine Novelle zur Änderung des brandenburgischen Landeswahlgesetzes sowie des Volksabstimmungsgesetzes beschlossen hatte. Die Novelle ermöglicht unter anderem die zeitgleiche Durchführung von Landtags- und Bundestagswahl am 27. September.