Staatskanzlei

Beschäftigungsquote Schwerbehinderter in der Landesverwaltung jetzt über 5 Prozent

veröffentlicht am 16.12.2008

Ein positives Fazit bei der Entwicklung der Beschäftigungsquote Schwerbehinderter in der Landesverwaltung zog heute Sozialministerin Dagmar Ziegler im Kabinett. Seit dem Jahr 2004 ist die jahresdurchschnittliche Beschäftigungsquote des Landes kontinuierlich gestiegen von 4,24 % auf 5,08 % im Jahr 2007. „Damit konnte im vergangenen Jahr erstmals die gesetzlich geforderte 5-Prozent-Marke erreicht und überschritten werden. Wir haben das in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebene Ziel erfüllt“, sagte Ziegler. In dem von der Sozialministerin vorgelegten Bericht wird deutlich, dass in sieben von neun Ressorts einschließlich der nachgeordneten Bereiche und der Staatskanzlei kontinuierlich die Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten gesteigert werden konnte, so in den Ministerien für Stadtentwicklung, Bildung, Landwirtschaft, Soziales, Finanzen, Wissenschaft und Justiz. Deutlich über der Pflichtquote lagen im Jahr 2007 das Sozialministerium mit 10,7 Prozent, die Staatskanzlei (7,32 Prozent) und das Wirtschaftsressort (7,63 Prozent). Auch die Ministerien für Finanzen, Landwirtschaft, Bildung und Stadtentwicklung lagen über der 5-Prozent-Marke. Die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten in der Landesverwaltung blieb mit 2.827 im Berichtszeitraum 2005 bis 2007 trotz Personalreduzierung konstant. In dieser Zeit sank die Gesamtzahl der Arbeitsstellen um 5.165 (rund 8,5 Prozent) auf 55.666. Im Jahr 2007 fiel keine Ausgleichsabgabe an, die die Landesverwaltung wegen der Nichterfüllung der Pflichtquote an das Integrationsamt in Cottbus abführen musste. Leistungen aus der Ausgleichsabgabe werden verwendet für Maßnahmen, die die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben sichern. Vorrangig werden die Mittel eingesetzt für Leistungen zur Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots sowie für Leistungen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen. Nach Bundesgesetz ist die Ausgleichsabgabe von allen Unternehmen ab 20 Beschäftigte zu zahlen, die weniger als 5 Prozent Schwerbehinderte beschäftigen.