Staatskanzlei

Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg steht – Beteiligungsverfahren abgeschlossen

veröffentlicht am 16.12.2008

Das brandenburgische Kabinett und der Senat von Berlin haben auf ihren heutigen Sitzungen auf Empfehlung der gemeinsamen Landesplanungskonferenz den überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg (LEP B-B) gebilligt und damit das Beteiligungsverfahren abgeschlossen. Im Rahmen des Verfahrens hatten die Regionalen Planungsgemeinschaften, Landkreise und Kommunen im Land Brandenburg, Berliner Bezirke, Verbände und weitere Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum Planentwurf der beiden Landesregierungen vom Sommer 2007 zu äußern. Im Ergebnis des Verfahrens wurde der Entwurf ohne wesentliche Änderungen bestätigt. Die Aufstellung des LEP B-B war erforderlich geworden, um die gemeinsame Landesplanung in Berlin und Brandenburg an die veränderten Rahmenbedingungen in beiden Ländern anzupassen. Der LEP BB konkretisiert als überörtliche und zusammenfassende Planung die Regelungen des Anfang 2008 in Kraft getretenen Landesentwicklungsprogramms 2007 und setzt damit einen Rahmen für künftige räumliche Entwicklungen in der Hauptstadtregion. Er trifft Festlegungen zur Einbindung der Hauptstadtregion in nationale und internationale Verflechtungen, zur räumlichen Ordnung der Daseinsvorsorge, Steuerung der Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung, zur Verkehrsentwicklung einschließlich des Flughafens Berlin Brandenburg International (BBI) sowie zum Schutz von Freiräumen und natürlichen Ressourcen. Außerdem will er die unterschiedlichen Akteure in den Regionen zur gemeinsamen Gestaltung regionaler Entwicklungsprozesse anregen. Der überarbeitete Planentwurf wird nun zur parlamentarischen Debatte den zuständigen Ausschüssen des Abgeordnetenhauses und des Landtags zugeleitet. Voraussichtlich im Frühjahr 2009 wird der LEP B-B nach Erlass als Rechtsverordnung in beiden Ländern in Kraft treten und damit die bisherigen Landesentwicklungspläne LEP I (Landesentwicklungsplan I), LEP eV (Landesentwicklungsplan engerer Verflechtungsraum) und LEP GR (Landesentwicklungsplan Gemeinsamer Raum) ablösen.