Staatskanzlei

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt der stellvertretende Regierungssprecher Mario Faßbender mit:

veröffentlicht am 11.11.2008

Bildungsminister Holger Rupprecht hat heute im Kabinett die Umsetzung des Schulsozialfonds in diesem und im kommenden Jahr sowie die neue Richtlinie zur Schülerbeförderung vorgestellt. „Mit der Einführung des Schulsozialfonds verbessern wir für die Kinder einkommensschwacher Eltern die Teilhabe am schulischen Leben“, so Minister Rupprecht. „Und auch mit der erweiterten Förderung des Schülerverkehrs, die an soziale Kriterien gekoppelt wird, leisten wir einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit insbesondere im ländlichen Raum.“ Beide Maßnahmen hatte die Koalition im Frühjahr dieses Jahres für das Schuljahr 2008/2009 beschlossen.

Laut den seit diesem Schuljahr geltenden „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Schulsozialfonds“ können ab sofort schulische Projekte – insbesondere ergänzende kostenpflichtige Ganztagsangebote, eintägige schulische Veranstaltungen und Lernmittel, die von der Lernmittelfreiheit ausgenommen sind – finanziert werden. Die Unterstützung erfolgt möglichst unbürokratisch über die Schulträger an die Schulen. Die Schulleitungen entscheiden über die Vergabe der Mittel.

Für das laufende Jahr erhalten die Schulen von August bis Dezember 2008 noch 925.000 Euro. In diesem Jahr bewarben sich 634 der insgesamt 739 Schulen in öffentlicher Trägerschaft um Mittel aus dem Schulsozialfonds, das sind rund 85 Prozent der Schulen. Dazu kamen Anträge von 37 der 114 privaten Schulen.

Ab dem kommenden Jahr werden jährlich 2,2 Millionen Euro an die Kinder einkommensschwacher Eltern ausgereicht. Für 2009 haben sich 698 Schulen in öffentlicher Trägerschaft um Mittel aus dem Schulsozialfonds beworben, das sind rund 95 Prozent der Schulen. Dazu kommen Anträge von 51 Schulen in freier Trägerschaft.

Mit den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer sozialen Staffelung der Kostenbeteiligung an den Schülerfahrtkosten“ unter­stützt das Land Brandenburg die Kreise und kreisfreien Städte, die gänzlich auf eine Kostenbeteiligung der Eltern bei der Schülerbeförderung verzichten oder diese sozial staffelt, in diesem Jahr mit knapp 1,7 Millionen Euro. Der Anteil der einzelnen Kreise und kreisfreien Städte an der Gesamtsumme richtet sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Beförderung, nach der Bevölkerungsdichte sowie dem Anteil von Sozialgeldempfängern. Daraus ergeben sich für die Landkreise und kreisfreien Städte für das Jahr 2008 folgende Zuwendungen:

Landkreis/kreisfreie Stadt

Zuwendung 2008

Brandenburg a.d. Havel

     23.200 Euro

Cottbus

     32.100 Euro

Frankfurt (Oder)

     16.800 Euro

Potsdam

     15.300 Euro

Barnim

     95.000 Euro

Dahme-Spreewald

   133.700 Euro

Elbe-Elster

   135.400 Euro

Havelland

   114.900 Euro

Märkisch-Oderland

   138.800 Euro

Oberhavel

     83.300 Euro

Oberspreewald-Lausitz

     73.900 Euro

Oder-Spree

   159.300 Euro

Ostprignitz-Ruppin

   109.100 Euro

Potsdam-Mittelmark

   127.600 Euro

Prignitz

     68.700 Euro

Spree-Neiße

   106.500 Euro

Teltow-Fläming

   110.400 Euro

Uckermark

   123.700 Euro

Insgesamt

1.667.700 Euro

Ab 2009 erhalten die Kreise und kreisfreien Städte jährlich 4 Millionen Euro. Die Anträge für das kommende Jahr müssen bis zum 1. März 2009 beim Bildungsministerium eingereicht werden. Die Zuweisung erfolgt bis zum 1. Juni 2009.