Staatskanzlei

Beamtenbesoldung: Leistungsprämien werden ausgebaut

veröffentlicht am 21.10.2008

Die leistungsbezogenen Komponenten in der Beamtenbesoldung werden in Brandenburg ausgebaut. Das Kabinett billigte heute eine entsprechende Verordnung von Finanzminister Rainer Speer. Danach sollen die Chancen der Beamten, bei guter Leistung von Leistungsstufen, Prämien und Zulagen zu profitieren, verbessert werden. Entstehende Mehrausgaben sollen durch Einsparungen an anderer Stelle des Personalbudgets gedeckt werden. Die Verordnung gilt für Beamte des Landes, der Kreise und Kommunen und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft. Konnten bisher 10 Prozent der Beamten eines Dienstherren von den Leistungselementen profitieren, soll dies nun für bis zu 15 Prozent möglich sein. Hinzu kommt die Einführung einer so genannten „Transferklausel“. Sie ermöglicht Überschreitungen der Quote bei Leistungsprämien und –zulagen, wenn die Quote bei den Leistungsstufen nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft worden ist. Außerdem sollen die beständigsten Leistungsträger in den Besoldungsstufen schneller vorrücken können. Bisher konnten sie dies erst nach Ablauf der Hälfte der regulären Zeit nach Erbringen dauerhaft erheblich überdurchschnittlicher Leistungen. Bereits im Jahr 2002 ist die leistungsorientierte Bezahlung von Beamten in Brandenburg eingeführt worden. Die Leistungshonorierung von Angestellten ist mit der Umstellung auf den Tarifvertrag der Länder (TV-L) zu Beginn des Jahres 2007 verbessert worden.