Staatskanzlei

Behindertengleichstellungsgesetz darf nicht Papier bleiben

veröffentlicht am 22.07.2004

Ministerpräsident Matthias Platzeck empfing heute den brandenburgischen Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, Rainer Kluge, zu einem Gespräch. Schwerpunkte waren die Wirkungen des seit einem Jahr geltenden Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen im Land und Berufung ihres Beauftragten. Der Ministerpräsident war sich mit dem Behindertenbeauftragten einig, dass das Gesetz erste positive Ergebnisse gebracht hat. Bei der Novellierung von Denkmalschutzgesetz, Bauordnung und Hundehalterverordnung z.B. hätten die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen Berücksichtigung gefunden. Beide zeigten sich auch erfreut, dass die Kommunalvertretungen von Bernau, Eberswalde, Cottbus, Brandenburg und Frankfurt/Oder beschlossen haben, freiwillig ihre künftigen Stadtplanungen am Ziel der „Barrierenfreien Stadt“ zu orientieren. Der Ministerpräsident unterstützt die Forderung des Behindertenbeauftragten, dass noch mehr Brandenburger Städte diesem Beispiel folgen sollten. Nach dem Gespräch sagte Ministerpräsident Platzeck wörtlich: „Die Gleichstellung Behinderter in Brandenburg darf auch in Zeiten knapper Kassen nicht Papier bleiben. Ich möchte, dass in Zeiten wirtschaftlicher Umbrüche in unserem Land Herz und Gefühl für den Nachbarn mit Handicap regieren. Das Gleichstellungsgesetz bietet hierfür eine gute Grundlage. Barrieren müssen Schritt für Schritt, aber konsequent abgebaut werden. Dazu brauchen wir die tatkräftige Mitarbeit der Betroffenen und ihres Beauftragten. Denn manches Hemmnis des Alltags erkennen nur die Betroffenen selbst.“ Künftig wird sich der Ministerpräsident regelmäßig im Herbst jeden Jahres mit Behindertenbeauftragten des Landes und der Vorsitzenden des Landesbehindertenbeirates, Marianne Seibert, treffen. Platzeck dankte Herrn Kluge nachdrücklich für die langjährige sachkundige Arbeit und lobte die Arbeit der Behindertenverbände im Land und in den Kommunen. Schwerpunkt des Gleichstellungsgesetzes ist es, für die rund 190 000 schwerbehinderten Brandenburger den Alltag möglichst barrierefrei zu gestalten, so dass sie am öffentlichen Leben teilnehmen können. Das Gesetz zielt sowohl auf die Beseitigung von Hindernissen in Gebäuden und im Straßenverkehr als auch auf den Abbau von Barrieren für sinnesbehinderte Menschen, z.B. bei der Nutzung von Internetangeboten.