Staatskanzlei

Festlegungen zum Landesentwicklungsplan Gesamtraum Berlin-Brandenburg

veröffentlicht am 20.07.2004

Potsdam/Berlin – Die Landesregierungen der Länder Berlin und Brandenburg haben die Rechtsverordnung zum Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg (LEP GR) – ergänzende Festlegungen für den äußeren Entwicklungsraum - beschlossen. Hinsichtlich der Siedlungsentwicklung werden die Ober- und Mittelezentren des äußeren Entwicklungsraumes als Stabilisierungskerne hervorgehoben. Quantitative Restriktionen für die Siedlungsentwicklung gibt es in diesen Orten nicht. Demgegenüber wird für Gemeinden, die keine Ober- oder Mittelzentren sind, die Entwicklung auf den Eigenbedarf festgeschrieben. Mit der Option, den Wohnungsbestand in den nächsten 20 Jahre nur noch um 10 Prozent steigern zu dürfen, soll eine deutliche Schranke gegen die weitere Zersiedelung eingezogen werden und der Stadtumbau unterstützt werden. Großflächiger Einzelhandel soll ausschließlich in den Ober- und Mittelzentren angesiedelt werden. Für gewerbliche Großvorhaben sichert der LEP GR 13 Vorsorgestandorte, die kurzfristig bereitgestellt werden können. Für Freizeitgroßvorhaben wird festgeschrieben, dass die Standorte außerhalb des ökologischen Freiraumverbundsystems liegen müssen. Hinsichtlich der Infrastrukturentwicklung sichert der LEP GR alle wichtigen Verbindungen für den Straßen- und Bahnbau, die in Bundes- und Landesfachplänen vorgesehen sind, verhindert aber auch für stillgelegte Bahnstrecken die Verbauung, so dass bei Bedarf eine Reaktivierung möglich bleibt. Als Ergänzung zum Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld sichert der LEP GR die Ausbaumöglichkeiten für drei zusätzliche Regionalflughäfen in Cottbus-Drewitz, Brandenburg und Eberswalde – unter Beschränkung des Abfluggewichts auf 20 Tonnen. Eine Boing 737 hat zirka 80 Tonnen maximales Abfluggewicht. Im Bereich der Freiraumentwicklung verbindet das ökologisch wirksame Freiraumverbundsystem fast 99 Prozent der FFH-Gebiete (Fauna Flora Habitat) und der SPA-Gebiete (Special Protected Area - europäische Vogelschutzgebiete) des Planungsgebiets und belegt ein knappes Drittel der Gesamtfläche des äußeren Entwicklungsraumes. FFH- und SPA-Gebiete werden vor Inanspruchnahme durch Siedlungsentwicklungen besonders geschützt. Bei Bedarf – zum Beispiel bei überregional bedeutsamen Vorhaben (Straße, Bahn, Kiesabbau oder Dorfentwicklung) - sind Veränderungen möglich. Für den vorbeugenden Hochwasserschutz bietet der LEP GR neue Regelungsansätze. War bei vergleichbaren Planungen bislang nur das unmittelbare Deichvorfeld im Blick, bietet der Berlin-Brandenburger LEP GR Plan auch Aussagen zu sensiblen Hinterdeichgebieten. Tiefer liegende Siedlungen sind bei Deichbrüchen gefährdet, so dass auch hier Vorsorgemaßnahmen getroffen werden müssen. Zudem enthält der Plan auch mögliche Ausgleichsflächen zur Ableitung von Hochwasser in nicht besiedelten Gebieten vor.