Staatskanzlei

Erklärung der ostdeutschen Ministerpräsidenten nach ihrer Konferenz am 24.05.2004 in Schwarzheide

veröffentlicht am 24.05.2004

Die Fortsetzung des Aufbaus Ost ist weiterhin vordringliche gesamtdeutsche Aufgabe. Um die bestmöglichen Erfolge zu erzielen, sind finanziellen Hilfen für den Aufbau Ost noch stärker als bisher auf die Erhöhung der Wirtschaftskraft in den neuen Ländern auszurichten. Dazu müssen die finanziellen Mittel verstärkt für wachstumsfördernde Investitionen in den Unternehmen und bei der wirtschaftsnahen Infrastruktur eingesetzt werden. Dies erfordert eine klarere Orientierung an den Bedürfnissen der Unternehmen, einen optimalen Zuschnitt auf die erforderlichen Infrastrukturen und die Berücksichtigung der regionalen Entwicklungsunterschiede. Solange in Ostdeutschland noch eine Unternehmens- Produktivitäts- und Infrastrukturlücke besteht, die besondere Ansiedlungsanstrengungen und Konzepte der Bestandsentwicklung erfordert, sind spezielle Möglichkeiten der direkten Unternehmensförderung notwendig. Investitionszuschüsse und –zulagen haben nachweisbar zu deutlichen Mehrinvestitionen im Verarbeitenden Gewerbe geführt und sind ein wichtiges Element zur Kompensation nach wie vor bestehender Standortnachteile. Außerdem bedarf es gerade zur Weiterentwicklung der Wachstumsregionen einer zuverlässigen Unternehmensförderung. Insbesondere die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) ist für Ostdeutschland gegenwärtig unverzichtbar. Die GA-Förderung bewirkt hohe Arbeitsplatzeffekte und wird als Instrument für strukturbestimmende Investitionsvorhaben eingesetzt. Die GA hat bisher einen verlässlichen Rechtsrahmen für die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Verbessung der regionalen Wirtschaftsstruktur bei gleichzeitiger Eigenverantwortung der Länder für die effiziente Vergabe der Fördermittel garantiert. Zu diesem Ergebnis kamen auch die Wirtschaftsminister der ostdeutschen Länder in ihrer gemeinsamen Erklärung am vergangenen Mittwoch und plädierten für die Fortführung der GA als bewährtes Instrument der Regionalförderung. Mit ihrer Ankündigung, die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ im laufenden Haushaltsjahr und darüber hinaus zu kürzen, konterkariert die Bundesregierung die Wirtschaftsförderstrategien der Länder. Sie greift in bereits getroffene und aktuell anstehende Investitionsentscheidungen von Unternehmen und öffentlich rechtlichen Gebietskörperschaften ein. Alle Verfahrensbeteiligten werden hinsichtlich ihrer Entscheidungen verunsichert. Mit Kürzung der GA-Mittel würde auch die nationale Kofinanzierung und damit der Einsatz der EFRE-Mittel für die nachhaltige Behebung regionalwirtschaftlicher und arbeitsmarktpolitischer Probleme gefährdet. Gerade bis 2006 ist es jedoch von großer Bedeutung, die bestehenden beihilferechtlichen Spielräume und bereitgestellten EU-Mittel strukturverbessernd zu nutzen. Die Ministerpräsidenten der neuen Länder fordern deshalb die Bundesregierung auf, die Pläne zur Kürzung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ aufzugeben und damit die Planungssicherheit in der Investitionsförderung wieder herzustellen. Die Nutzung der guten Ansiedlungsbedingungen der neuen Länder im internationalen Standortwettbewerb dient auch der Stärkung des Standortes Deutschland insgesamt. Deshalb dürfen die Abstimmungserfordernisse in der GA zwischen den Ländern nicht dazu führen, dass Unternehmen ihre Betriebsstätte in das Ausland statt nach Ostdeutschland verlagern.