Staatskanzlei

„Sozialverträglicher Personalabbau in der
Landesverwaltung“

- Abfindungsregelung für alle Arbeitnehmer
- Verbesserte Altersteilzeitregelung im Lehrerbereich

veröffentlicht am 04.05.2004

Brandenburgs Finanzministerin Dagmar Ziegler hat in der heutigen Kabinettsitzung einen Richtlinienkatalog zur Abfindungsregelung für alle Arbeitnehmer und zu einer verbesserten Altersteilzeitregelung im Lehrerbereich vorgestellt. Danach können Angestellte und Arbeiter in der Landesverwaltung eine Abfindung von bis zu 40.000 Euro erhalten, wenn sie ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem Land bis zum 31. Dezember 2007 auflösen. Für Lehrer, die ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Altersrente abschließen, wird eine Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung an den Versicherungsträger geleistet. Finanzministerin Dagmar Ziegler: "Die Regelungen sind ein wirkungsvolles Mittel, um den notwendigen Personalabbau zu realisieren.“ Die Abfindungen sollen auch dazu dienen, ausscheidende Mitarbeiter beim Aufbau neuer beruflicher Wege zu unterstützen. Die nach dem Tarifvertrag zur sozialen Absicherung bisher möglichen Abfindungen gaben den Arbeitnehmern in der Regel zu wenig Anreiz, bestehende Arbeitsverhältnisse aufzulösen. Die Abfindungen errechnen sich aus dem bisherigen Einkommen und den Beschäftigungsjahren. Die Abfindung kann 50.000 Euro betragen, wenn die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses bis zum 31. Dezember 2004 vereinbart wird. Für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2004 wird darüber hinaus für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ab dem 55. Lebensjahr eine außertarifliche Regelung auf der Grundlage des Tarifvertrages zur Altersteilzeitarbeit in Kraft gesetzt. Die Regelung sieht einen Ausgleich von Rentenminderungen für diejenigen Lehrkräfte vor, die sich zu einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Altersrente verpflichten. Allein im Schuljahr 2004/2005 sind wegen des Schülerrückgangs rund 1.300 Lehrerstellen abzubauen. Die neuen Regelungen gehören ebenso wie der Vorruhestand und die Altersteilzeitarbeit zu den sozialverträglichen Instrumenten, die Zahl der Landesbediensteten bis zum Jahr 2007 um rund 12.400 Vollzeitstellen zu reduzieren und den Landeshaushalt durch Reduzierung der Personalkosten mittelfristig zu entlasten. Ministerin Ziegler: "Ich bin davon überzeugt, dass mit diesen Instrumenten der sozialverträgliche Personalabbau bis 2007 gelingen wird".