Staatskanzlei

Platzeck: “Verlängerung der Sonderregelung Ost bei der
Umsatzsteuer stärkt den Mittelstand“

veröffentlicht am 02.05.2004

Brandenburg will erreichen, dass die Sonderregelung für ostdeutsche Unternehmen bei der Umsatzsteuer verlängert wird. Auf Initiative von Finanzministerin Dagmar Ziegler ist dementsprechend in Zusammenarbeit mit dem brandenburgischen Bundestagsabgeordneten Stephan Hilsberg im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages ein Antrag auf Verlängerung der zum 31.12.2004 auslaufenden Sonderregelung zur Ist-Versteuerung eingebracht worden. Für die ostdeutsche Wirtschaft könnte damit für die nächsten vier Jahre voraussichtlich schon bald Planungssicherheit bestehen. Auf breite Zustimmung stieß die geplante Verlängerung auch bei Zieglers ostdeutschen Ministerkollegen, die gestern auf der Finanzministerkonferenz-Ost zusammentrafen. Im Regelfall müssen die Unternehmen bei der Ausstellung von Rechnungen die darin ausgewiesene Umsatzsteuer beim Finanzamt selbst dann anmelden und abführen, wenn eine Zahlung noch nicht erfolgt ist. Die Ist-Versteuerung stellt dagegen eine Möglichkeit dar, die Umsatzsteuer erst dann abzuführen, wenn die ausgestellte Rechnung auch bezahlt wurde. Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck sagte Unterstützung für die Initiative Zieglers zur Stärkung des Mittelstandes in den neuen Ländern zu: „Kleine und mittlere Unternehmen in Ostdeutschland müssten zur Tilgung der Umsatzsteuerschuld regelmäßig ihre Betriebsmittelkredite der Banken einsetzen, da eine Finanzierung über Eigenkapital wegen der geringen Eigenkapitalausstattung der Betriebe ausscheidet, wenn die Regelung Ende 2004 ausliefe. Ein schwacher Konjunkturverlauf würde das Problem noch verstärken. Der Mittelstand ist das Rückgrat der brandenburgischen Wirtschaft. Deshalb hat der Vorstoß gerade für unser Land so immense Bedeutung“, erklärte Platzeck. Finanzministerin Ziegler führte dazu aus, dass „die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer die Finanzierungsspielräume der Unternehmen zusätzlich einengen und die Zinslasten erhöhen würde. Um den steigenden Insolvenzen gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen entgegen zu wirken, habe ich mich für eine Verlängerung der bestehenden Regelung für die ostdeutschen Ländern eingesetzt,“ so Brandenburgs Finanzministerin.