Staatskanzlei

Einsparungen bei Landesbeamten beschlossen

veröffentlicht am 08.04.2004

Potsdam – Die Landesregierung hat am 6. April 2004 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes über Sonderzahlungen an Beamte und Richter in den Landtag einzubringen. Die Sonderzahlungen sollen künftig an die Stelle des bisherigen Urlaubsgeldes und des „Weihnachtsgeldes“ treten. Mit dem beabsichtigten Gesetz wird erstmals von der bundesgesetzlichen Ermächtigung für landeseigene Regelungen im Bereich der Beamten- und Richterbesoldung Gebrauch gemacht. Die Landesregierung hat damit die Umsetzung des im August 2003 mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes verabredeten Solidarpaktes auch für den Beamtenbereich vorbereitet. Der Landtagsbeschluss über das Gesetz ist im Juni zu erwarten. Für den Arbeitnehmerbereich war bereits im Februar ein Sozialtarifvertrag zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen abgeschlossen worden, der für drei Jahre eine sozial gestaffelte Herabsetzung der Arbeitszeit mit entsprechend verminderter Vergütung vorsieht. Insgesamt ergibt sich damit eine ausgewogene Belastung aller Beschäftigtengruppen. Im Landeshaushalt werden Personalkostenreduzierungen in Höhe von jährlich rd. 100 Millionen, bis 2006 mithin rd. 300 Millionen Euro, erreicht. Finanzministerin Ziegler ist sich bewusst, dass das vorgesehene Gesetz für die Betroffenen harte finanzielle Einschnitte bedeutet, betont aber: „Angesichts der dramatischen Lage des Landeshaushalts ist Brandenburg zu Sparmaßnahmen auch im Personalbereich gezwungen. Die Beamten – und im Übrigen auch die Mitglieder der Landesregierung - können und dürfen davon nicht ausgeschlossen werden.“