Staatskanzlei

Szymanski stärkt Kommunen durch 50 Millionen Euro direkt für ÖPNV

Kabinett bestätigt neues ÖPNV Gesetz

veröffentlicht am 16.03.2004

Bau- und Verkehrsminister Frank Szymanski stellt die Förderung für den so genannten „übrigen ÖPNV“ - im wesentlichen Bus- und Straßenbahnverkehre - in den Kreisen und kreisfreien Städten um. Das Kabinett hat gestern beschlossen, den Kommunen ab 2005 rund 50 Millionen Euro jährlich direkt zur Verfügung zu stellen. Frank Szymanski: „Mit den Gesetzesänderungen werden die Voraussetzungen geschaffen, den ÖPNV vor Ort kundenfreundlicher und kundengerechter zu gestalten. Die neue Landesförderung stärkt die Eigenverantwortung und den Gestaltungsspielraum der Kreise und kreisfreien Städte und gibt ihnen Planungssicherheit. Dadurch kann die Qualität des ÖPNV in den Kommunen verbessert werden.“ Nach der Gesetzesänderung wird ab 2005 vom Land ein Gesamtbetrag von 50 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Der Förderbetrag wird gesetzlich festgeschrieben. Dadurch erhalten die Kreise und kreisfreien Städte Planungssicherheit für die Gestaltung ihres ÖPNV-Angebotes. Sie können zudem selbst frei darüber entscheiden, wie sie Ihren Anteil an den Fördermitteln für den übrigen ÖPNV einsetzen. Die Aufteilung der Landesmittel wird nach Schlüsselkomponenten vorgenommen werden, die in einer noch zu erlassenden Verordnung bestimmt werden sollen. Vorgesehen ist, die Verteilung nach Erfolgs-, Aufwands- und Strukturkomponenten, wie etwa Angebotskilometer, Fahrgastzahlen und Eigenmitteleinsatz vorzunehmen. Darüber hinaus wird das Land größere Infrastrukturinvestitionen im ÖPNV, zum Beispiel Straßenbahninfrastruktur, weiter fördern. Die Gesetzesnovelle ist damit ein wichtiger Schritt, den Wettbewerbsgedanken im kommunalen ÖPNV zu stärken. Das Gesetz beinhaltet neben der Umstellung der finanziellen Landesförderung des übrigen ÖPNV im wesentlichen noch folgende Änderungen: Künftig werden alternative Bedienungsformen, wie z.B der Einsatz von Anruftaxis oder Rufbussen, gesetzlich zugelassen sein. Positive Erfahrungen mit Rufbussen in der Uckermark im Rahmen des Pilotprojektes „Impuls 2005“ zeigen, dass diese Angebote gerade im dünn besiedelten ländlichen Raum Vorteile bringen können. Gleichzeitig wird die auf den SPNV beschränkte Verantwortung des Landes gelockert. Künftig kann das Land das landesbedeutsame SPNV-Netz auch durch entsprechende andere Verkehrsträger des ÖPNV ergänzen, um in Zukunft flexibler zu sein und mehr Handlungsspielräume zu bekommen. Darüber hinaus werden die Belange von behinderten oder bewegungseingeschränkten Menschen bei der Gestaltung des ÖPNV auf Landesebene gestärkt. Bei der Aufstellung des Landesnahverkehrsplanes wird in Zukunft der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen beteiligt werden. Dies erfolgt mit dem Ziel, schrittweise eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit bei der Nutzung des ÖPNV zu verwirklichen.