Thomas mit: | Landesregierung Brandenburg" />
Staatskanzlei

Zur Presseerklärung der Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder vom 3. Februar 2004 zur sog. "Trennungsgeld-Affaire" in Brandenburg" teilt Regierungssprecher Erhard
Thomas mit:

veröffentlicht am 05.02.2004

Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg hat in seiner Pressekonferenz am 27.01.2004 deutlich gemacht, dass er die Durchführung eines Disziplinarverfahrens gegen den Präsidenten des OVG des Landes Brandenburg für geboten hält. Disziplinarverfahren werden im Lande Brandenburg selbstverständlich nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchgeführt und finden bei Richtern regelmäßig eine abschließende Entscheidung vor dem Richterdienstgerichtshof des Landes oder des Bundes. Dieser Entscheidungsprozess ist selbstverständlich auch dem Ministerpräsidenten und der Ministerin der Justiz bekannt und von ihnen auch nie anders dargestellt worden. Gleichwohl kann der Ministerpräsident dieses Landes, dem die Untersuchungsergebnisse einer externen Expertengruppe vorgelegt werden, seine persönliche und politische Bewertung solcher ihn wie fast alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes tief erschütternden Ergebnisse gerade dem Landtag nicht vor-enthalten. Es bleibt zu hoffen, dass die Kritiker der eingetretenen Entwicklungen der letzten Tage zu gegebener Zeit mit derselben Unerbittlichkeit auch offenkundige Fehlentwicklungen in der Justiz zu kommentieren bereit sind, mit der sie im Augenblick ohne Kenntnis von näheren Fakten und Hintergründen sich öffentlich zu Wort melden.