Staatskanzlei

Platzeck beauftragt Chef der Staatskanzlei mit
Trennungsgeld-Untersuchung

veröffentlicht am 27.01.2004

Ministerpräsident Matthias Platzeck hat heute den Chef der Staatskanzlei beauftragt, unter Zuhilfenahme externer Experten eventuelle Verstöße bei der Gewährung von Trennungsgeld zu untersuchen. Für die Aufgabe als Ermittlungsführer hat der Chef der Staatskanzlei Herrn Wolfhart Schulz von der Fachhochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung gewonnen. Wolfhart Schulz ist als langjähriger Praktiker, Dozent und Kommentator zum Trennungsgeldrecht besonders qualifiziert, diese Aufgabe zu übernehmen. Die Landesregierung dringt darauf, möglicherweise überhöhte bzw. zu unrecht gewährte Trennungsgeldzahlungen so schnell und umfassend wie möglich aufzuklären. Dies ist vor allem auch im Interesse der vielen untadeligen Mitarbeiter in der Landesverwaltung, die zu Unrecht unter Generalverdacht stehen und selbstverständlich Anspruch auf Schutz vor ungerechtfertigten Beschuldigungen haben. Um eine flächendeckende Untersuchung über den Justizbereich hinaus zu gewährleisten, sollen Externe als „Vor-Ort-Ermittler“ in Zusammenarbeit mit den damit bisher beauftragten Prüfern die Trennungsgeld-Vorgänge in allen Ministerien der Landesregierung begutachten.