Staatskanzlei

Neues Brand- und Katastrophenschutzgesetz – Verbesserungen ohne neue Lasten für Kommunen

veröffentlicht am 13.01.2004

Der Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg wird neu geordnet und effektiver. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Landeskabinett in seiner heutigen Sitzung in Potsdam. Er wird jetzt dem Landtag zugeleitet. Der Entwurf, der die bislang getrennt geregelten Bereiche Brandschutz und Katastrophenschutz in einem Gesetz zusammenfasst, schafft die Grundlage, umfangreiche Schadensereignisse noch besser als bisher bewältigen zu können. Erstmals werden nun die so genannten Großschadensereignisse, die noch keine Katastrophe darstellen, aber dennoch mit schweren Schäden für das Gemeinwesen verbunden sein können, gesetzlich geregelt. Innenminister Jörg Schönbohm unterstrich: "Der Schutz der Menschen vor Gefahren ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Nach der umfassenden Polizeireform tragen wir mit dem neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetz in einem weiteren Bereich dazu bei, dass Bürgern, die sich in Brandenburg in Gefahr befinden, schnell und kompetent geholfen wird - sei es nun bei einem Feuer in der eigenen Wohnung, bei Bedrohung durch Hochwasser, Waldbränden oder ähnlichen Großschadensereignissen", so Schönbohm. "Mit dem neuen Gesetz tragen wir dem veränderten Sicherheitsbedürfnis nach den An-schlägen vom 11. September 2001 und den Erfahrungen beim Hochwasser vom August 2002 Rechnung. Zugleich unterstützen wir mit klaren Regelungen und Zuständigkeiten das Engagement der vielen Freiwilligen in den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen", erläuterte Schönbohm weiter. So wird die Führungsorganisation bei Großschadensereignissen und Katastrophen nach einheitlichen Grundsätzen ausgerichtet, um die Zusammenarbeit der Behörden mit den Feuerwehren und Hilfsorganisationen effektiver zu gestalten. Auch die Ärzte und das ärztliche Hilfspersonal werden künftig stärker eingebunden. Diese Personen sollen sich zielgerichtet für die Bekämpfung von Großschadensereignissen und Katastrophen fortbilden und auch an Übungen teilnehmen. Ferner wird das von der Innenministerkonferenz im Jahr 2002 beschlossene Konzept zur Entwicklung einer neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland auf gesetzlicher Ebene umgesetzt, soweit dies sinnvoll und erforderlich ist. Dies gilt vor allem für eine einheitliche Führungsorganisation und die Erstellung von Gefahren- und Risikoanalysen. Derartige Risikoanalysen sind zwar bei der örtlichen Gefahrenabwehr durchaus schon üblich, müssen aber für großflächige, überregional bedeutsame Gefahren- und Schadenslagen weiterentwickelt werden. "Die Verbesserungen werden ohne neue, kostenträchtige Standards erreicht. Vielmehr ist es uns gelungen, in sechs Bereichen die Standards für die Aufgabenerfüllung durch die Kommunen zu senken oder ganz auf sie zu verzichten. Wir sind damit auch Wünschen und Forderungen gefolgt, die die Gemeinden und Landkreise an mich herangetragen haben", unterstrich Schönbohm. Statt bisher 66 Paragraphen umfasst der Gesetzestext nur noch 51 Bestimmungen. Die Brandverhütungsschau, die Bränden in größeren Betrieben und Einrichtungen vorbeugen soll, kann künftig auch durch geeignete private Sachverständige durchgeführt werden. "Damit unterstützt der neue Gesetzentwurf auch die Schritte der Landesregierung zur Deregulierung und Verwaltungsmodernisierung." Weniger Behörden und mehr Effektivität der Verwaltung - Neues Landesorganisationsgesetz Die Modernisierung der Landesverwaltung macht weitere Fortschritte. Künftig wird es in Brandenburg weniger Behörden geben. Das sieht das neue Landesorganisationsgesetz vor, das heute in Potsdam vom Kabinett gebilligt wurde. Erstmals werden darin auch Aussagen zur Privatisierung öffentlicher Aufgaben sowie zur länderübergreifenden Zusammenarbeit getroffen. Abbau von Bürokratie, Dienstleistungsorientierung, Kostenbewusstsein, Konzentration auf die Kernaufgaben sowie umfassende Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik sollen das Bild der Landesverwaltung künftig prägen. Im Zuge der Neuorganisation werden zwei Landesoberbehörden zusammengeführt sowie 13 untere Landesbehörden sowie das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik aufgelöst. Betroffen sind das Landesbergamt und das Landesamt für Geowissen-schaften und Rohstoffe, an deren Stelle das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe tritt. Aus den drei Ämtern für Soziales und Versorgung sowie den bisher vier Ämtern für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und dem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik entstehen das neue Landesamt für Soziales und Versorgung bzw. das neue Landesamt für Arbeitsschutz. Die Zuständigkeiten der sechs Ämter für Immissionsschutz gehen an das Landesumweltamt über. Mit diesen Maßnahmen sollen Schnittstellen abgebaut und bisherige Doppelarbeiten vermieden werden. Dies wird zu höherer Effektivität der Verwaltungen führen. Im Zuge der Entbürokratisierung werden auch die Berichtspflichten der Landesregierung gegenüber dem Parlament reduziert. So entfallen künftig der Landwirtschafts- und der Sportbericht. Bei anderen Berichten wird der Berichtszeitraum verlängert. Kabinett stimmt Konzept für Trägerwechsel der Landes-kliniken zu Die Landesregierung stimmte heute dem Konzept von Gesundheitsminister Günter Baaske zum Trägerwechsel der 4 Landeskliniken zu. Baaske: „Diese Ausgliederung aus der Landesverwaltung ist eines der größten und rechtlich schwierigsten Projekte der Verwaltungsmodernisierung.“ Zu den Landeskliniken gehört der Maßregelvollzug. Um ihn ausgliedern zu können, ist eine Änderung des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes notwendig. Dem von Baaske hierzu vorgelegten Entwurf stimmte das Kabinett ebenfalls zu. Im Jahr 2005 sind – so fordert es das Haushaltsstrukturgesetz 2000 - die 4 Landeskliniken in Brandenburg a.d.H., Eberswalde, Lübben und Teupitz aus der Landesverwaltung auszugliedern. Sie haben insgesamt 2.200 Beschäftigte und bieten rund 1.650 Plätze für psychisch kranke Patienten, darunter 250 im Maßregelvollzug. Lediglich Lübben hat keinen Maßregelvollzug. Zur Umsetzung des Projektes wurde im Mai 2003 eine interministerielle Projektgruppe gebildet. Ihr gehören u.a. auch die Vertreter der Beschäftigten an. Baaske: „Dadurch können deren Belange frühzeitig in das Verfahren eingebracht werden.“ Im Dezember 2003 wurde durch Ausschreibung das Interessenbekundungsverfahren eingeleitet. Die konkreten Vertragsverhandlungen sollen im zweiten Quartal beginnen. Zuvor wird das Ergebnis eines Wertgutachtens für die Landeskliniken vorliegen. Bei der Umstrukturierung soll der Maßregelvollzug nach Möglichkeit nicht von den Bereichen allgemeine Psychiatrie und Neurologie getrennt werden. Derzeit muss das Land die Durchführung des Maßregelvollzuges aufgrund der geltenden Rechtslage als hoheitliche Aufgabe noch in landeseigenen Einrichtungen durchführen. Damit der Maßregelvollzug auch in einer Klinik ohne Landesbeteiligung erfolgen kann, muss das Psychisch-Kranken-Gesetz um die Möglichkeit der Beleihung Dritter mit der Wahrnehmung des Maßregelvollzuges erweitert werden. Baaske: „Für die Verkaufsverhandlungen ist für uns entscheidend, dass die Patienten auch künftig optimal versorgt werden, die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt werden und ein angemessener Erlös für das Land erwirtschaftet wird.“ Eine regionale Einbindung in bestehende Krankenhausstrukturen wäre vorteilhaft. Landesverwaltung führt Tele-/Wohnraumarbeit ein Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung die Einführung von Tele-/Wohnraumarbeit als eine weitere Arbeitsform innerhalb der Landesverwaltung beschlos-sen. Nachdem entsprechende Modell- und Pilotprojekte in verschiedenen Behörden erfolgreich verlaufen sind, soll diese Arbeitsform nunmehr allen Beschäftigten im Rahmen der organisatorischen und finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Dienststellen angeboten werden. Unter Telearbeit ist jede auf Informations- und Kommunikationstechnik gestützte Tätigkeit zu verstehen, die an einem Arbeitsplatz außerhalb der Dienststelle verrichtet wird und bei der Arbeitsplatz und Dienststelle durch elektronische Kommunikationsmittel verbunden sind. Bei der Wohnraumarbeit fehlt die elektronische Verbindung. Mit dieser innovativen Arbeitsform, so Staatskanzleichef Rainer Speer, in dessen Haus das Rahmenkonzept erarbeitet wurde, sollen die Attraktivität der Landesverwaltung und die Motivation sowie die Produktivität der Mitarbeiter erhöht werden. Darüber hinaus unterstützt das Projekt auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, da ein Teil der wöchentlichen Arbeit zu Hause erbracht werden kann. Für Mitarbeiter, die von der Zusam-menlegung, Ausgliederung oder Auflösung von mehr als 50 Landesbehörden betroffen sind, bedeutet Tele-/Wohnraumarbeit außerdem, dass sie zumindest an einigen Wochentagen lange Wege zur Arbeitstelle sparen können. Kabinett beschließt Anpassung des ILB-Gesetzes an EU-Standards Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Kabinettsitzung einem Gesetzesentwurf von Finanzministerin Dagmar Ziegler zugestimmt, wonach die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) die ihr vom Land übertragenen Förderaufgaben auch in Zukunft uneingeschränkt wahrnehmen soll. Entsprechend der so genannten Verständigung II mit der Europäischen Kommission soll damit der Aufgabenkatalog für die ILB noch konkreter gefasst werden. Die EU-Kommission hatte zuvor bestätigt, dass damit die Verständigung II korrekt umgesetzt wird. Aufgrund der Verständigung des Bundes mit der Europäischen Kommission über die künftige Ausrichtung rechtlich selbstständiger Förderinstitute können staatliche Haftungsgarantien dauerhaft und uneingeschränkt für diese bestehen bleiben. Voraussetzung dafür ist, dass die Förderung nur in bestimmten, genau definierten Aufgabenbereichen erfolgen darf. Zu diesen gehören u.a. gewerbliche, wohnungswirtschaftliche, soziale und Infrastrukturmaßnahmen. Die Landesregierung hat nun mit dem heutigen Beschluss die Weichen für das zukünftige Fördergeschäft der ILB gestellt. Die Anpassung des ILB-Gesetzes an die Vorgaben der EU sichert die bestehenden staatlichen Haftungsgarantien und Steuervorteile für die Bank, die damit auch in Zukunft zugunsten der Fördertätigkeit genutzt werden können. Der Gesetzentwurf soll nun unverzüglich dem Landtag vorgelegt werden, damit das Ge-setz bis Ende März 2004 in Kraft treten kann. Finanzministerin Dagmar Ziegler: „Mit der Anpassung des ILB-Gesetzes an EU-Standards erhält die Bank eine gesicherte Grundlage und gute Perspektive für ihre künftige Tätigkeit zum Wohle des Landes. Insbesondere kann die Bank ihre Fördertätigkeit in allen bisherigen Bereichen, darunter in der Wohnungswirtschaft und auch bei mittelstän-dischen Unternehmen, fortführen.“ Vereinbarung über die Errichtung und Tätigkeit des Deutschen Historischen Instituts in Warschau Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung der Vereinbarung über die Errichtung und Tätigkeit des Deutschen Historischen Instituts in Warschau auf der Grundlage des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über kulturelle Zusammenarbeit zugestimmt. Das Übereinkommen berührt ausschließliche Kompetenzen der Länder im Sinne von Nummer 3 des Lindauer Abkommens und wurde demzufolge den Ländern zur Zustimmung vorgelegt. Zweck dieser Vereinbarung ist es, die gegenseitige Kenntnis der Kultur der vertragsschließenden Länder zu vertiefen und die kulturelle Zusammenarbeit weiterzuentwickeln. Aufgabe des Deutschen Historischen Instituts in Warschau wird sein, die Geschichte der polnisch-deutschen Beziehungen zu erforschen, insbesondere ihre gesellschaftlichen Aspekte, die Problematik der vergleichenden Geschichte Polens und Deutschlands sowie der polnischen und deutschen Historiografie. In der Vereinbarung erklärt sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Gründung einer ähnlichen Einrichtung in der Bundesrepublik Deutschland zu den in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen einverstanden.