Staatskanzlei

Erlass der Rechtsverordnung zum
Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS)

veröffentlicht am 28.10.2003

Potsdam/Berlin – Die Landesregierungen der Länder Berlin und Brandenburg haben heute die Rechtsverordnung zum Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) beschlossen. Mit dem Beschluss über den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung haben die Landesregierungen ihre landesplanerischen Entscheidungen für den Ausbau des Flughafens Berlin Schönefeld rechtlich abgesichert. Der LEP FS begründet die Entscheidung für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld als am besten geeigneten Standort innerhalb des bestehenden Flughafensystems der drei Flughäfen in Tempelhof, Tegel und Schönefeld bei Schließung der innerstädtischen Flughafenstandorte. Mit dem Landesentwicklungsplan werden die Flächen für den Ausbau des Flughafens selbst sowie für die Zugangswege auf Schiene und Straße gesichert und Maßnahmen zur Umsiedlung, zum Lärmschutz und zur Flächenaktivierung im Flughafenumfeld landesplanerisch vorbereitet. Der Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung bildet die raumordnungsrechtliche Grundlage für die Zulassung des Flughafenprojektes mit dem im nächsten Jahr erwarteten Planfeststellungsbeschluss.