Staatskanzlei
Tesla-Fertigung in Grünheide (Mark)
Tesla-Fertigung in Grünheide (Mark) Foto: (c) dpa

Häufig gestellte Fragen zur Tesla-Ansiedlung

(letzte Aktualisierung: 5. Mai 2022)

Tesla: Moderne Industrieansiedlung in Brandenburg

Seit 22.03.2022 werden im brandenburgischen Grünheide (Mark) Tesla E-Autos „Made in Brandenburg“ ausgeliefert.   Vorausgegangen war ein gut zweijähriges Genehmigungsverfahren mit zeitgleich laufenden Bauarbeiten für die Fabrik (auf Basis von Zulassungen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns / siehe Pkt. 7).  Parallel entsteht direkt benachbart derzeit eine Fabrik zur Batteriezellfertigung  Den Genehmigungsbescheid für die beiden Fabrikanlagen erhielt das Unternehmen am 04.03.2022 von der Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Umwelt (LfU).  Vorgesehen ist laut Tesla in Ausbaustufe 1 eine Produktionskapazität von bis zu 500.000 Fahrzeugen (Typ Model Y) bei Vollauslastung.

Die Landesregierung informiert seit Mitte November 2019 regelmäßig über das Projekt. Zahlreiche Medien aus dem In- und Ausland berichten über „Tesla made in Brandenburg“, so im Rahmen einer Pressekonferenz auch am 04.03.2022 über die erteilte Genehmigung. Auf dieser Internetseite werden die wesentlichen Daten und Fakten zum Stand der Ansiedlung veröffentlicht.

  • Argumente für Brandenburg

    Dietmar Woidke im RBB
     Ministerpräsident Dietmar Woidke im RBB

    Brandenburgs Landesregierung verbindet die Standortentscheidung mit einem klaren Bekenntnis zu Internationalität, Weltoffenheit und Toleranz. Ziel der Beteiligten ist es, eine Einheit von klimaneutraler Energieproduktion (Strom), weitgehend klimaneutraler PKW-Produktion und CO2-freier Mobilität zu erreichen.

    Grünheide (Mark) hat sich in einem europaweiten Wettbewerb gegen zahlreiche Konkurrenten durchgesetzt. Die Ansiedlung erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem die Elektromobilität in Deutschland insbesondere aus Gründen des Klimaschutzes politisch und gesellschaftlich auf ein weitgehend positives Echo trifft. Der Standort liegt verkehrsgünstig (Straße, Schiene und Flugverkehr) und am Schnittpunkt der transeuropäischen Verkehrsachsen zwischen West-und Osteuropa.

    Die bundesweit führende Rolle Brandenburgs beim Einsatz erneuerbarer Energien, das dichte Netz von Wissenschaftseinrichtungen oder das Fachkräftepotential sind wichtige Standortfaktoren für Brandenburg. Zur Standortentscheidung trug die unmittelbare Nähe zur europäischen Metropole Berlin bei.

    Diese Ansiedlung ist ein Beitrag auf Brandenburgs Weg, ein Vorreiter der Energie- und Mobilitätswende in Deutschland zu werden. Entlang der Wertschöpfungskette reiht sich Tesla damit neben weiteren zentralen Investitionsprojekte im Bereich E-Mobilität ein: Dazu zählt der Aufbau einer Fertigung von Batterieteilen (Kathoden) für die Elektro-Mobilität durch die BASF in Schwarzheide (Oberspreewald-Lausitz). Außerdem hat BASF angekündigt, dort eine Pilotanlage für das Recycling von Batterien zu bauen. Rock Tech Lithium will in Guben (Spree-Neisse) mit einer Investition von fast einer halben Milliarden Euro eine Lithium-Produktion aufbauen. Der US-amerikanische Batteriehersteller Microvast hat in Ludwigsfelde (Teltow-Fläming) seine neue Europazentrale. Dort entstehen Lithium-Ionen-Batteriesysteme. Ebenfalls in Ludwigsfelde wird künftig der elektrische Mercedes-Sprinter produziert. Rolls-Royce forscht unter anderem gemeinsam mit der BTU Cottbus-Senftenberg an alternativen Antriebstechnologien für die Luftfahrt. In Hennigsdorf (Oberhavel) produziert eRockit ein 90 km/h schnelles Elektro-Motorrad. Die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) testet ebenso wie die Deutsche Eisenbahn Service AG (DESAF) mit dem Projekt H2Rail.Prignitz in Putlitz Wasserstoffzüge. Autonomes Fahren erprobt die DEKRA am Lausitzring und auf der Oder-Spree-Wasserstraße ist ein digitales Testfeld für autonome Schifffahrt vorgesehen.

  • Wie kam es dazu?

    Pressekonferenz in der Staatskanzlei
     Pressekonferenz in der Staatskanzlei

    Am 12.11.2019 gab Tesla-Chef Elon Musk seine Standort-Entscheidung in Berlin bekannt. Auf einer international beachteten Pressekonferenz am nächsten Tag haben Ministerpräsident Dietmar Woidke, Wirtschaftsminister Jörg Steinbach, der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB), Steffen Kammradt sowie der zuständige Landrat des Landkreises Oder-Spree, Rolf Lindemann, und der Grünheider Bürgermeister Arne Christiani das Vorhaben ausdrücklich begrüßt und zugleich Unterstützung zugesagt. Gemeinsam mit Umweltminister Axel Vogel wurde am 04.03.2022 die Genehmigung öffentlich bekannt gegeben. Zwischen Bekanntgabe der Ansiedlung durch Tesla-Chef Elon Musk am 12. November 2019 und den ersten Auslieferungen am 24.03.222 lagen damit nur 860 Tage.

    Woidke und Steinbach hatten für den Standort Brandenburg geworben. Als absehbar wurde, dass Grünheide (Mark) tatsächlich in der engeren Wahl ist, wurde der Kontakt zu Tesla ab Juli 2019 beständig intensiviert. Im Rahmen des gesamten Prozesses wurde mit allen Beteiligten Vertraulichkeit vereinbart.

    Es zeigt sich, dass diese Vertraulichkeit in Brandenburg von Unternehmen geschätzt wird. Die Verkündung der unternehmenspolitischen Entscheidung für Brandenburg bleibt den Unternehmen überlassen. Auch die Wahl des konkreten Standortes ist Sache der Unternehmen, sofern er dazu grundsätzlich geeignet ist. Eine staatliche Festlegung für einen bestimmten Standort ist nicht möglich, so wie von Dritten immer wieder gefordert worden war, die Landesregierung solle Tesla z. B. „in der Lausitz“ ansiedeln.

  • Task Force in Staatskanzlei

    Task Force Tesla
     Sitzung der Task Force Tesla

    Bereits 10 Tage nach der Bekanntgabe wurde am 22.11.2019 von Ministerpräsident Dietmar Woidke eine Arbeitsgruppe (Task Force) eingerichtet. Sie stellt ein abgestimmtes Vorgehen bei sämtlichen anstehenden Fragen sicher. Die etwa einmal monatlich tagende Task Force hat ausschließlich begleitenden Charakter; die verfahrensrechtlichen Zuständigkeiten der Genehmigungsbehörden bleiben unangetastet. In diese Zuständigkeit darf nicht eingegriffen werden. In den Zeiten der Corona-Pandemie erfolgen die Sitzungen seit Frühjahr 2020 ausschließlich über Video-Konferenzen. Die Task Force tagte bisher 27mal. Sie setzt ihre Arbeit auch nach der erfolgten Genehmigung vom 04.03.2022 vorerst fort.

    Der Task Force Ihr gehören neben der Staatskanzlei die Ministerien für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE), für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), der Finanzen und für Europa (MdFE), für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) sowie des Inneren und für Kommunales (MIK) an. Mit kommunalen und regionalen Behörden und Einrichtungen erfolgt ein enger Austausch. Deshalb gehören der Landkreis Oder-Spree und die Gemeinde Grünheide (Mark) der Task Force an. Auch Vertreter von Tesla sind Mitglieder der Task Force. Unterhalb der Task Force sind Arbeitsgruppen zu speziellen Themen eingerichtet (z. B. Stand der Genehmigungsverfahren, Infrastrukturanbindung, Förderung, Fachkräftegewinnung, Kommunikation), die eigenständig von den jeweils zuständigen Ministerien geleitet werden. Auf lokaler/regionaler Ebene ist ebenfalls eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Landrats von Oder-Spree eingerichtet. Eingebunden ist auch die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB).

  • Grundstück

    Blick auf die Baustelle, Foto: (c) dpa
     Das neue Werk der Tesla-Fabrik, Foto: (c) dpa

     Tesla hat ein etwa 300 Hektar großes Grundstück in Grünheide (Mark) erworben. Der Standort war zuvor bereits seit rund 20 Jahren rechtlich für eine Industrieansiedlung gesichert. Dies vereinfachte das weitere Verfahren inhaltlich und zeitlich. Der Plan ist hinterlegt im GEO-Portal Grünheide (Mark) ("Planung Grünheide"/"B-Plan Nr. 13 Freienbrink Nord"). Der Bebauungsplan wurde auf Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.02.2020 überarbeitet und den aktuellen Erfordernissen angepasst (siehe auch Abschnitt 7.4).

    Das Land hat die Fläche an Tesla zum gutachterlich ermittelten Verkaufspreis von 43,4 Mio. Euro verkauft (14,35 Euro pro Quadratmeter). Der Kaufvertrag wurde am 27.01.2020 notariell beurkundet. Mit dem am 20.07.2020 erfolgten Eintrag in das Grundbuch wurde der Eigentumsübergang abgeschlossen. Zudem nutzt Tesla auch Flächen im direkt angrenzenden Güterverkehrszentrum (GVZ) Freienbrink.

    Das Areal wurde auf Müllablagerungen und Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg abgesucht. Es wurden Munitionsreste und US-Blindgängerbomben gefunden, die im Januar 2020 gesprengt wurden. Das Areal wurde von einer Müllhalde und Munitionsresten beräumt. Für das große Baufeld gilt – wie für alle Bauvorhaben im Land – das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz. Vor diesem Hintergrund wurde die Fläche vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und dem Archäologischen Landesmuseum (BLDAM) untersucht. Dabei wurde das Baufeld engmaschig begangen. Auf Basis der intensiven Begleitung des Bauvorhabens gab es aus Sicht des Denkmalschutzes keine Bedenken für den Bau.

  • Gigafactory Berlin-Brandenburg: E-Autos und Batteriefertigung an einem Standort

    Tesla-Baustelle in Grünheide (Mark)
     Tesla-Baustelle in Grünheide (Mark), Foto: (c) dpa

    In der so genannten Gigafactory Berlin-Brandenburg werden Elektrofahrzeuge für den europäischen Markt hergestellt. Dabei handelt es sich nach Angaben des Unternehmens in einer ersten Ausbaustufe um eine maximale jährliche Produktion von 500.000 Elektrofahrzeugen. In Grünheide (Mark) handelt es sich nach den Standorten Nevada, New York und Shanghai um die vierte Fabrik dieser Art (eine weitere befindet sich aktuell in Austin (Texas) im Bau).

    Das Werk umfasst mehrere Betriebseinheiten, in denen die Hauptkomponenten gefertigt sowie die Endmontage des Fahrzeugs vor Ort vorgenommen werden. Zu den primären Fertigungsbereichen zählen nach Angaben des Unternehmens das Presswerk, die Gießerei, die Karosseriefertigung, die Lackiererei, die Fertigung des Antriebs, die Sitzfertigung und die Endmontage.

    Darüber entstanden und entstehen weitere Nebengebäude, um eine sichere und effiziente Produktion zu gewährleisten (z. B. eine Wasserrecyclinganlage und das Werksfeuerwehrgebäude). Zusätzlich zu den Produktions- und Nebengebäuden ist der Bau eines Werksbahnhofs für die Güterlogistik geplant, um einen möglichst hohen Schienenanteil im Güterverkehr zu erreichen.

    Der Energiebedarf für die Produktion soll, soweit wie möglich, aus lokal und regional gewonnener erneuerbarer Energie gedeckt werden. Einen Teil dafür wird eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Fabrikanlage liefern.

    Gebaut wird auch eine Anlage zur Batteriezellherstellung. Dies erweitert die Bedeutung des Standorts erheblich. Tesla möchte dabei nach Unternehmensangaben die Entwicklung und Realisierung fortschrittlicher Herstellungs- und Recycling-Methoden von Li-Ionen-Batteriezellen umsetzen. In der neuen Batteriezellfabrik soll laut Tesla ein neuer Zellentyp produziert werden, der 80 Millimeter hoch und 46 Millimeter breit ist ('4680') und laut Tesla erheblich effizienter und leistungsstärker ist im Vergleich zu herkömmlichen Zellen. Produktionsseitig werden, so Tesla, neue Herstellungsverfahren eingeführt, um Energie- und Chemikalieneinsatz auf ein Minimum zu reduzieren. Dadurch würde die Wertschöpfungskette in Grünheide um den kompletten Speicherbereich erweitert werden.

  • Genehmigungsverfahren

    7.1 Grundsatz zum Verfahren
    Das förmliche Verfahren wurde mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und unter Beteiligung der Öffentlichkeit geführt. Genehmigungsbehörde für das Gesamtprojekt ist entsprechend der Zuständigkeitsverordnung des Landes Brandenburg das Landesamt für Umwelt (LfU). Es wurde ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) (§§ 4, 6, 10 und 13) durchgeführt. Das Verfahren hat Konzentrationswirkung, d. h. alle Anforderungen (z. B. Immissionsschutz, Naturschutz, Trinkwasserschutz, Baurecht, Waldrecht) wurden dabei durch die zuständigen Behörden geprüft und in einer Genehmigungsurkunde zusammengefasst. Ausgenommen hiervon waren die wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Versickerung von Niederschlagswasser, das Einbringen von Gründungspfählen sowie die zeitweise Absenkung des Grundwassers während der Errichtung. Diese wurden separat durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree und das LfU in seiner Funktion als obere Wasserbehörde bearbeitet. Entscheidend für alle Beteiligten ist die Rechtssicherheit des Verfahrens.
    Seitens Tesla bestehen Kontakte zu Naturschutzexperten und -verbänden, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beteiligt waren.

    7.2 Antrag von Tesla vom Dezember 2019 mit Ergänzungen vom Juni 2020 und Änderungen vom 03.06.2021
    Für das Genehmigungsverfahren hat Tesla am 20.12.2019 erstmals Unterlagen zum Vorhaben auf etwa 1.500 Seiten eingereicht. Die öffentliche Auslegung begann am 06.01. 2020 in Grünheide (Mark), in Erkner, im Amt Spreenhagen und im LfU Frankfurt (O.). Der UVP-Bericht wurde elektronisch eingereicht und gemäß Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Internet veröffentlicht. Der gesamte Antrag nach BImSchG wurde schriftlich eingereicht und lag im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aus.
    Einwendungen waren bis einschließlich 05.03.2020 möglich. Die für den 18.03.2020 geplante öffentliche Erörterung der – bis dahin - 373 eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen musste aufgrund coronabedingter Kontaktbeschränkungen verschoben werden.
    Während der 2. öffentlichen Auslegung vom 02.07. bis 03.09.2020 gingen insgesamt 110 Einwendungen ein. Davon waren 41 von Personen oder Institutionen, die bisher keine Einwendungen erhoben hatten. In 69 Fällen wurden Einwendungen aus der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt oder erweitert. Damit lagen Einwendungen von 414 Personen, Institutionen oder Vereinigungen zur Erörterung vor. Eine solche Anzahl ist bei derartigen Verfahren üblich.
    Die erneute Auslegung war erforderlich geworden, weil das Unternehmen einige Änderungen zum Vorhaben vorgenommen hatte, die auf Hinweisen von Behörden, Umweltverbänden und betroffenen Bürgern beruhten. Außerdem hatten sich im Fortschritt der Planung Erkenntnisse ergeben, die Anpassungen erforderlich machten.
    Durch eine Vielzahl an Maßnahmen (z.B. Abschaltung der Kühllast für Zellproduktion, Wegfall oder Prozessoptimierung wasserintensiver Elemente, z. B. Zellenwäsche, Quenchtanks, Standzeiten der Bäder in der Lackiererei, Kaskadenspülung für Can Stamping, Rezirkulation aus dem Ablauf der Abwasserbehandlungsanlage, etc.), wurde der prognostizierte Wasserverbrauch bereits um mehr als 30 Prozent gesenkt. Außerdem wurden Veränderungen am Anlagendesign vorgenommen, um die Flächen effizienter auszunutzen.
    Die Einwendungen kamen zu fast zwei Dritteln aus Grünheide (Mark), Erkner und Umgebung, zu knapp einem Drittel aus dem übrigen Brandenburg und Berlin (ca. 50 / 50) und nur sehr wenige aus dem Bundesgebiet oder dem Ausland. Die Einwendungen betrafen vor allem die Themen Wasser, Wald, Verkehr und Naturschutz.
    Das LfU erörterte vom 23.09. bis 02.10.2020 mit den Einwendenden, den beteiligten Behörden sowie Vertretern des Vorhabenträgers Tesla die Einwendungen. Die coronabedingt nur begrenzte Anzahl von Plätzen war den Einwendenden vorbehalten. Bis zu 45 Medienvertreterinnen und -vertreter berichteten von der Erörterung.
    Auf der Tagesordnung standen Verfahrensfragen, Boden- und Gewässerschutz, Immissionsschutz, Verkehr und Infrastruktur, Raumordnungsrecht, Baurecht, Arbeitsschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Forstrecht, Klima und Umweltverträglichkeitsprüfung. Erwartungsgemäß nahmen die Themen Wasserversorgung, die Lage eines Teils des geplanten Betriebsgeländes im Wasserschutzgebiet, Artenschutz, Waldumwandlung und Fragen der verkehrlichen Erschließung besonders breiten Raum ein.
    Die Genehmigungsbehörde hat in der Erörterung wichtige Hinweise zu den erhobenen Einwendungen gewonnen. Über die Erörterung wurde eine Niederschrift gefertigt, die auf Antrag der Einwendenden als Wortprotokoll abgefasst wurde und 1.230 Seiten umfasst.
    Im April 2021 hat Tesla die Genehmigungsbehörde informiert, dass der Antrag geändert werden soll., u. a. aufgrund des ergänzten Vorhabens, auf dem Areal auch eine Anlage zur Batteriezellherstellung zu errichten. Aufgrund der Art und des Umfangs der geplanten Änderungen hat das LfU entschieden, dass eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich wird. Nach Prüfung der am 03.06.2021 eingereichten geänderten Antragsunterlagen auf Vollständigkeit wurde das Vorhaben am 17.06.2021 öffentlich bekanntgemacht. Die Auslegung der Unterlagen begann am 18.06.2021. Ausgelegt wurden die vollständigen Antragsunterlagen sowie Immissionsprognosen für Luftschadstoffe, Gerüche und Lärm, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag, der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie. Die Auslegungsdauer betrug einen Monat und endete am 19.07.2021. Einwendungen konnten einen weiteren Monat nach Auslegungsende eingereicht werden.
    Die Erörterung zu den mehr als 800 Einwendungen (Summe aller 3 Beteiligungsverfahren) erfolgte im Rahmen einer online-Konsultation. Die Einwendungen wurden nicht im Originaltext veröffentlicht, sondern ausgewertet und thematisch geordnet zusammengefasst. Es gab eine Reihe von Einwendungen, die weitgehend inhaltsgleich sind. Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes waren die Namen der Einwendenden und der Wortlaut der Einwendung nicht original sichtbar. Personen und Institutionen, die Einwendungen vorgebracht hatten, konnten sich per Mail/Brief/postalisch/schriftlich an die Genehmigungsbehörde wenden und am Verfahren teilnehmen.
    Die Konsultation startete am 24.09.2021 und wurde am 14.10.2021 beendet. Aus Gründen der Rechtssicherheit hatte sich das LfU entschieden, die Online-Konsultation zu wiederholen. Die Wiederholung startete am 02. 11.2021 und wurde am 22.11.2021 beendet. Die breite Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit, die Einwendungen sowie die Stellungnahmen von Tesla und Behörden online einzusehen. Die Unterlagen waren auch analog an den bekannten Stellen (der Auslegung), also in der Gemeinde Grünheide (Mark), in der Stadt Erkner, im Amt Spreenhagen und der Außenstelle Frankfurt (Oder) des LfU in Papierform ausgelegt. Die Genehmigungsbehörde LfU wertet derzeit die Anhörung unter Berücksichtigung der ergänzenden Argumente aus und entscheidet dann über den Antrag. Ein abschließender Termin kann hierfür noch nicht genannt werden.
    Online-Konsultationen erfolgen auf Basis des Planungssicherstellungsgesetzes des Bundes (§5). Sie wurden in Brandenburg bereits durchgeführt. Es gibt solche Verfahren auch in anderen Bundesländern.
    Pressemitteilungen des MLUK hierzu (Link):

    Tesla-Erörterung findet als Online-Konsultation statt.
    Online-Konsultation im Genehmigungsverfahren für die Tesla Fahrzeugfabrik in Grünheide (Mark) wird wiederholt

    7.3 Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a
    Tesla hatte im Laufe des Verfahrens 20 Anträge nach § 8 a BImSchG für die Zulassung des vorzeitigen Beginns gestellt, mit denen die Erlaubnis beantragt wird, bereits vor der Erteilung der Genehmigung (auf eigenes Risiko) mit der Errichtung der Anlage beginnen zu dürfen. Eine solche Zulassung ist rechtlich zulässig, wenn davon auszugehen ist, dass einem Vorhaben (ggf. unter Auflagen) voraussichtlich zugestimmt wird, so die rechtliche Vorgabe nach BImSchG.

    Die Regelung nach § 8a zur Zulassung eines vorzeitigen Beginns gilt in allen Bundesländern und wird von vielen Investoren unterschiedlichster Branchen genutzt. Bei der Zulassung handelt es sich nicht um eine Genehmigung, sondern nur um die vorübergehende Freistellung vom Genehmigungsvorbehalt. Der Vorhabenträger nimmt auf eigenes Risiko die Möglichkeit in Anspruch, mit bestimmten Arbeiten vor der Genehmigung beginnen zu können. Da der Genehmigungsbehörde bei der Zulassung nur ein eingeschränktes Ermessen zur Verfügung steht, ist sie im Regelfall gehalten, die Zulassung zu erteilen, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Gesetzgeber räumt diese Möglichkeit für die Errichtung der gesamten Anlage einschließlich der Erprobung der Betriebstüchtigkeit ein.

     

    7.4 Bebauungsplan „Freienbrink Nord“ (Gemeinde Grünheide (Mark)

    Parallel zum Verfahren nach BImSchG erfolgte eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 13 „Freienbrink Nord“ durch die Gemeinde Grünheide (Mark). Die Änderung war erforderlich, um die komplexe verkehrliche Erschließung der Fläche zu regeln (z. B. neue Anschlussstelle an die BAB A 10, neue Landesstraße als Querverbindung zwischen A 10 und Landesstraße 23, Ersatz der Bahnschranken am Bahnhof Fangschleuse durch Straßenüberführung und Park- &-Ride-Flächen für bis zu 250 Fahrzeuge).

    Den Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren fasste die Gemeindevertretung am 27.02.2020. Die öffentliche Beteiligung lief vom 11.05. bis zum 12.06.2020. Am 10.09.2020 erfolgte eine Informationsveranstaltung für die Bürger. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 02.10. bis zum 02.11.2020 statt. Anschließend erfolgte die sogenannte „Abwägung“. Die Gemeindevertretung beschloss die Satzung am 15.12.2020 mit einer Mehrheit von 16:2 Stimmen. Das gesamte Dokument umfasst etwa 1.800 Seiten. Der Bebauungsplan ist am 14.02.2021 in Kraft getreten.

  • Schutzgüter

    Bunker für Fledermäuse, Foto: (c) dpa
     Bunker für Fledermäuse, Foto: (c) dpa

    Wesentliche Kriterien im Genehmigungsverfahren sind Schutzgüter wie die menschliche Gesundheit, Wald, Pflanzen, Tiere, Wasser, die Luft, aber auch Sach- und Kulturgüter.
    Für die erste Phase der Fabrik wurden insgesamt ca. 194 Hektar Wald auf dem 300 Hektar großen Areal gefällt. Er bestand in Monokultur zu mehr als 90 Prozent aus Kiefern.
    Die Zulassung der Baumfällungen wurde am 13.02.2020 durch das LfU erteilt und durch das OVG Berlin-Brandenburg (OVG) am 20.02.2020 abschließend bestätigt. Tesla ist gesetzlich verpflichtet, gerodeten Wald 1:1 mit Neuaufforstungen auszugleichen. Bei den Neupflanzungen handelt es sich um Mischwald mit einem Laubholzanteil von mehr als 60 Prozent, der ökologisch wertvoller ist als der gefällte Baumbestand auf dem Areal. ​Zusätzlich führen die Neupflanzungen zur Umwandlung von artenarmen Landschaften in Lebensräume für Vögel, Insekten und Kleinsäuger​.
    Bis Dezember 2021 wurden bereits rund 90 Prozent der geforderten Erstaufforstungen umgesetzt, die restlichen Flächen erfolgen 2022.Der Aufwuchs wird durch die Forstbehörde begleitet und kontrolliert und erst nach mehreren Jahren Aufwuchszeit und bei Erreichen festgelegter Kriterien freigegeben. Diese Neupflanzungen erfolgen an verschiedenen ausgewählten Standorten im Land Brandenburg.
    Darüber hinaus hat Tesla angekündigt, freiwillig Flächen neu zu bepflanzen, die in der Summe deutlich größer sein sollen als das geplante Fabrikgrundstück. Um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen, arbeitet Tesla dabei nach eigenen Angaben eng mit Umwelt- und anderen Expertengruppen zusammen.
    Um mögliche Lebensräume von Reptilien zu schützen, wurden umfangreiche Vermeidungs-, und Ersatzmaßnahmen ausgeführt. Dazu wurden unter anderem Potentialhabitate durch Zäune geschützt. Darüber hinaus wurde, um eine weitere Einwanderung von Reptilien auf das Vorhabengebiet zu verhindern, zusätzliche Zäune errichtet. Über den Sommer 2020 erfolgte eine fachgerechte Umsiedlung von Zauneidechsen, Schlingnattern und Waldameisen auf dem restlichen zur Rodung beantragten Gelände.

    Unter anderem wurden folgende Ersatzmaßnahmen durchgeführt:
    - Für Zauneidechsen und Schlingnattern wurden zwei Areale (insgesamt ca. 10Hektar) durch Auflichtung und Errichtung von Habitatstrukturen in direkter Umgebung angelegt.
    - 21 Waldameisennester wurden geschützt und sind an geeignete Standorte in direkter Umgebung erfolgreich umgesiedelt worden.
    - In der näheren Umgebung sind Ersatzlebensräume für geschützte Vogel-und Fledermausarten geschaffen worden, um sicherzustellen, dass die ökologische Funktion von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt.
    - Im direkten Umfeld des Areals hat Tesla als Ausgleich insgesamt 702 Kästen installiert (davon 368 Fledermaus- und 329 Nistkästen und 5 Nistkörbe).

    Ein Teil des ausgewiesenen Industriegebietes befindet sich innerhalb eines Trinkwasserschutzgebietes. Im Genehmigungsverfahren wird geprüft, welche besonderen Sicherheitsanforderungen sich hieraus für das Projekt ergeben.
    Die Wasserversorgung der Fabrik erfolgt über den Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE). Der Vertrag zwischen WSE und Tesla wurde dazu Mitte Oktober 2020 unterzeichnet. Der WSE als regionaler Wasserversorger nutzt dafür in der ersten Ausbaustufe die örtlichen Grundwasservorkommen und fördert Wasser aus mehreren Brunnen an verschiedenen Standorten. Er hat die wasserrechtliche Zulassung erhalten, an zwei Standorten (Erkner – Hohenbinder Str. / Neuzittauer Str. sowie Eggersdorf) zusätzlich Wasser zu fördern. Damit sieht sich der WSE in der Lage, die Fabrik in der ersten Ausbaustufe mit Wasser zu versorgen.
    Die Abwasserentsorgung erfolgt über das kommunale Entsorgungsnetz. Die Zulassung der Indirekteinleitung ist Bestandteil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.

    In einer eigens vom MLUK etablierten Arbeitsgruppe „Wasserperspektiven im östlichen Umland“ werden zusammen mit den zuständigen Wasserbehörden, den Kommunen und Wasserversorgern des östlichen Berliner Umlands die hauptsächlichen Problemlagen der künftigen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung erörtert und gemeinsam Lösungsstrategien erarbeitet. Über den jeweils aktuellen Stand der Diskussion wird auf der Homepage des MLUK informiert https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/wasser/abwasser/konzepte-und-strategien/)

  • Infrastruktur, Verkehr und Wohnen

    Autobahn A10
     Bundesautobahn A10

    Das Industriegebiet Grünheide (Mark) liegt mit dem Güterverkehrszentrum (GVZ) Freienbrink nahe der BAB 10 (östlicher Berliner Ring) und der BAB 12 (Berlin – Frankfurt (Oder) – Polen). Direkt angrenzend verläuft die Eisenbahnhauptstrecke Berlin – Frankfurt (Oder), die weiter nach Polen führt. Das Grundstück ist darüber hinaus durch ein bis zum GVZ Freienbrink führendes Gleis der Deutschen Regionaleisenbahn erschlossen. Der am 31.10.2020 neu eröffnete Flughafen BER „Willy Brandt“ (Schönefeld) ist etwa 35 Kilometer entfernt.
    Für den Autoverkehr erfolgt die Erschließung des Tesla-Werkes über die Anschlussstelle Freienbrink der BAB 10 und die Landesstraße 38, die entsprechend ausgebaut wird. Ergänzt wird die Erschließung durch eine am 15.11.2021 fertiggestellte temporäre Autobahnabfahrt in nördlicher Richtung der BAB 10, die nach Herstellung der geplanten Netzergänzung im Norden zurück gebaut wird. Die Kosten für die temporäre Anschlussstelle in Form einer Werkszufahrt trägt Tesla. Rückgrat sowohl für den Gütertransport als auch für die An-/Abfahrt der Beschäftigten soll die Schiene bilden. Die konkreten Anforderungen dafür, bezogen auf die erste Ausbaustufe, werden derzeit gemeinsam mit den Beteiligten erarbeitet.
    Mit dem Bahnhof Fangschleuse besteht eine Anbindung an den Regionalverkehr, mit dem Bahnhof Erkner eine Anbindung an die Berliner S-Bahn. Im Ergebnis eines Variantenvergleichs zum notwendigen Ertüchtigungsbedarf der bestehenden Station Fangschleuse soll dieser Bahnhof etwa 1,5 KM nach Westen verlegt werden und würde damit direkt am geplanten Werkseingang liegen.
    Bereits seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2020 hält der RE 1 (Brandenburg a. d. H. - Berlin - Frankfurt (Oder)) zweimal pro Stunde in Fangschleuse. Entsprechend erfolgt durch die Gemeinde Grünheide (Mark) ein Ausbau der Park&Ride-Kapazitäten. Das ÖPNV-Angebot wird ergänzt durch eine Anpassung des übrigen ÖPNVs sowie den Einsatz von Werkshuttlebussen im Auftrag von Tesla. Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2020 wird das Verkehrsgelände mit der neuen Buslinie 419 erschlossen.
    Die langfristig notwendigen Erweiterungen der Infrastruktur Straße, dazu zählen insbesondere der Bau einer neuen Anschlussstelle Freienbrink Nord inklusive einer zusätzlichen Netzergänzung im Rahmen einer Landesstraße, werden im Auftrag der Autobahn GmbH und des Landesbetriebs Straßenwesen untersucht und geplant. Unter Federführung des Landkreises Oder-Spree wird ein Radverkehrskonzept für die Erschließung des Werksgeländes sowie der Anbindung des neuen Standortes des Bahnhof Fangschleuse erarbeitet.
    Der Einzugsbereich für die Fachkräfte und auch das Wohnumfeld für künftige Beschäftigte der Auto- und Batteriefabrik reichen weit über den Standort hinaus. Die Städte und Gemeinden im Umfeld stehen vor der Chance und Herausforderung, attraktive Wohnstandorte und damit einhergehend ausreichend Versorgungsinfrastruktur (z. B. Kitas und Schulen) sowie gewerbliche Flächen vorzuhalten bzw. zu entwickeln. Damit eng verbunden sind auch Erreichbarkeits- und Mobilitätsfragen, genauso wie der unbedingte Schutz der Frei- und Grünräume in der Region.
    Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg (MIL) hat unter Beteiligung von 22 Brandenburger Städten und Gemeinden und dem Berliner Bezirk Treptow-Köpenick ein Konzept zur Umfeldentwicklung im Zusammenhang mit der Auto- und Batteriefabrik erarbeitet. Damit ist der Grundstein für eine strategische Siedlungsentwicklung in der Region gelegt.

    Im regionalen Umfeld der Fabrik gibt es ausreichend Potenzial für neue Wohnungen im Rahmen der bisherigen Bebauungspläne und des Landesentwicklungsplans. Zwischen Treptow-Köpenick und Frankfurt (Oder) – dem hauptsächlichen Einzugsgebiet für Tesla – wurden von den zuständigen Behörden etwa 900 Hektar kurzfristig bebaubare Wohnbaufläche mit einem Potenzial für 40.000 neue Wohneinheiten vom Eigenheim bis zum mehrgeschossigen Mietshaus identifiziert.
    Großes Potential für attraktive Wohnungen und Gewerbeansiedlungen besteht an mehreren Orten, zum Beispiel in den per Schiene und Autobahn gut erreichbaren Städten Fürstenwalde und dem Oberzentrum Frankfurt (Oder). Aber auch in den kleineren Städten und Gemeinden im direkten Umfeld der Ansiedlung gibt es Möglichkeiten, attraktiven Wohnraum zu schaffen. So ist beispielsweise im östlich gelegenen  Ortsteil Hangelsberg ein neues Wohngebiet vorgesehen.

  • Förderkulisse und Steuern

    Symboldbild Euro
     Euro (Symbolbild)

    Für Tesla stünden, wie jedem anderen Unternehmen, Fördermöglichkeiten bereit mit der gestaffelten GRW-Investitionsförderung (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) und der ESF-Weiterbildungsförderung zur Fachkräftequalifizierung (mit bis zu 50 Prozent Förderung). Grundsätzlich gilt für die GRW-Förderung von Großunternehmen in dieser Region: Investitionen bis 50 Mio. Euro können mit bis zu 20 Prozent gefördert werden, ab 51 bis 100 Mio. Euro mit bis zu zehn Prozent und ab 100 Mio. Euro 6,8 Prozent der jeweils förderfähigen Investitionen. Die GRW-Förderung muss ab 100 Mio. Euro angerechnetem Investitionsvolumen von der Europäischen Kommission notifiziert werden.

    Seit November 2020 liegt ein erster Antrag zur Förderung bei der ILB vor. Aufgrund der voraussichtlichen Höhe der förderfähigen Investitionen von über 100 Mio. Euro ist die Notifizierung durch die EU Kommission erforderlich. Dadurch ist auf EU-Ebene zu entscheiden. Das entsprechende Notifizierungsverfahren wird vorbereitet. Zu einer Auszahlung von Fördermitteln könnte es erst nach Bewilligung des Antrags und Produktionsbeginn kommen. Das Land geht in keinerlei Vorleistung.

    Auf eine – grundsätzlich mögliche – Förderung der Batteriefabrik über das europäische integrierte Projekt (Wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse; IPCEI; „European Battery Innovation (EuBatIn)“ hat Tesla verzichtet.

    Es gelten die üblichen Steuerregelungen. Für den Grunderwerb fallen 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer an. Die Standortkommune erhält die Grundsteuer sowie die Gewerbesteuer. Die Tesla Manufacturing Brandenburg SE hat ihren Sitz seit 10.08.2020 in der Gemeinde 15537 Grünheide (Mark) (Tesla Straße 1). Dem Land bzw. dem Bund fließen die übrigen Steuern zu (z. B. Umsatzsteuer und Ertragsteuern). Durch die Löhne und weitere Dienstleistungen ergeben sich weitere Steuereinnahmen.

  • Beschäftigte

    Arbeit in einer Tesla-Fabrik
     Arbeit in einer Tesla-Fabrik

    Den Genehmigungsunterlagen zufolge ist für das Werk eine Mitarbeiterzahl bei Vollauslastung von bis zu 12.000 Beschäftigten im 3-Schicht-System vorgesehen). Tesla baut bereits seit Mitte 2021 sukzessive die Belegschaft auf.

    Die Ansiedlung hat bereits jetzt Wachstumsimpulse für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Weitere positive Effekte sind die Entwicklung der industriellen Wertschöpfung, die Beschäftigung sowie die Impulse auf den regionalen Dienstleistungsbereich.

    Die Standortentscheidung war auch durch das erwartete Fachkräftepotential bestimmt. Hier spielen die Industriefreundlichkeit in Brandenburg eine Rolle, ebenso die Attraktivität von Berlin. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt werden weit über die Region hinaus ausstrahlen. Es ist davon auszugehen, dass Tesla einen Eigeneffekt auf dem deutschen und angrenzenden polnischen Arbeitsmarkt auslösen würde.

    Zur Deckung des Fachkräftebedarfs ist Tesla u. a. auch mit der Agentur für Arbeit Berlin-Brandenburg in engem Kontakt, insbesondere der Agentur in Frankfurt (Oder). In der online-Jobbörse der Agentur finden Interessenten mit den Stichworten „Tesla“ und Arbeitsort „Grünheide“ zahlreiche Jobprofile, aus denen direkt eine Bewerbung bei Tesla möglich ist. Die Stellenprofile reichen laut Agentur für Arbeit von spezialisierten Ingenieur- und Managementstellen bis hin zu Tätigkeiten in der Produktion und in der Logistik, für die auch Quereinsteiger und Arbeitsuchende in Betracht kommen.

    Wie bei jeder unternehmerischen Ansiedlung im Land Brandenburg ist die Einhaltung geltender Arbeit-nehmerrechte erforderlich. Die Landesregierung begrüßt, dass Tesla im Rahmen der Gespräche von sich aus betont hat, dass attraktive Arbeitsbedingungen geschaffen werden sollen (schon allein, um die erforderliche hohe Zahl an Fachkräften gewinnen zu können). Dies deckt sich mit dem Anspruch der Landesregierung, dass Brandenburg ein Land der „Guten Arbeit“ sein soll. „Gute Arbeit“ beinhaltet auch die Einbeziehung von Beschäftigten in die unternehmerische Entwicklung, daher wird die Landesregierung auch in den weiteren Gesprächen auf die Vorzüge von betrieblicher Mitbestimmung und Tarifbindung hinweisen.